AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
- Allen Liefergeschäften liegen diese allgemeinen Lieferbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Durch Reisende, Vertreter oder Makler aufgenommene Lieferaufträge gelten erst nach unserer ausdrücklichen Bestätigung als angenommen.
- Für fehlerhafte Entgegennahme von Lieferaufträgen, wie z. B. durch Telefon, Fax, E-Mail usw., übernimmt der Verkäufer keine Haftung.
- Angebote des Verkäufers sind unverbindlich. Lieferverträge sind nur wirksam, wenn sie von uns durch Verkaufsbestätigung oder durch Rechnungserteilung bestätigt wurden.
- Die Gefahr geht in allen Fällen mit Absendung der Ware auf den Käufer über.
- Wird ein vereinbarter Liefertermin mehr als 14 Tage überschritten, so ist der Käufer berechtigt, dem Verkäufer eine handelsübliche Nachfrist zu setzen. Wird die Lieferpflicht bis zum Ablauf der Nachlieferungsfrist nicht erfüllt, so hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich unverzüglich nach Ablauf der gesetzten Nachlieferungsfrist spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf dieser Frist erklärt werden. Ein Recht zum Rücktritt besteht nicht, wenn der Verkäufer die Nachlieferungsfrist ohne sein Verschulden nicht einhalten kann. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichtlieferung sind in jedem Fall ausgeschlossen.
- Nimmt der Käufer die. Ware nicht ab, so ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall ist der Verkäufer berechtigt, entweder ohne Nachweis eines Schadens 8 % des Kaufpreises oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen.
- Zahlung hat netto Kasse bei Erhalt der Ware zu erfolgen, falls nicht ausdrücklich andere Bedingungen vereinbart sind. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung durch den Käufer als Zahlung. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Überschreiten des Zahlungstermins ohne Mahnung Zinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Der Käufer ist nicht berechtigt, gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen des Verkäufers ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder Aufrechnung zu erklären.
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller dem Verkäufer gegen den Käufer zustehenden und noch künftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.
Der Käufer ist zum Einzug der dem Verkäufer abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerrufen hat. Die Einzugsermächtigung erlischt ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt. Der Käufer hat auf Verlangen des Verkäufers unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder über die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen ist der Käufer nicht befugt. Er hat dem Verkäufer jede Beeinträchtigung der Rechte an der im Eigentum des Verkäufers stehenden Ware unverzüglich mitzuteilen. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen. Der Verkäufer verpflichtet sich, das ihm zustehende Eigentum an den Waren und an ihn abgetretene Forderungen auf Verlangen des Käufers an diesen zu übertragen, soweit deren Wert den Wert der dem Verkäufer insgesamt zustehenden Forderungen um 20 % übersteigt. - Kommt der Käufer mit seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Verkäufer in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In diesen Fällen ist der Verkäufer berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese beim Käufer abzuholen.
- Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware geltend gemacht werden. Bei Versäumnis dieser Frist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Der Verkäufer leistet für erkennbare oder verborgene Mängel nur in der Weise Gewähr, dass er unentgeltlich mangelfreie Ware nachliefert. Andere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Käufers, sind ausgeschlossen.
- Entstehen nach Annahme der Bestellung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers, so ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl entweder Barzahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und vom Käufer Ersatz seiner Aufwendungen zu verlangen.
- Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen oder des Liefergeschäftes unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
- Die Beziehungen zwischen Verkäufer und Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft und im Wechsel- und Scheckprozess, insbesondere für das gerichtliche Mahnverfahren, ist ausschließlich Frankfurt.
Eventuelle Streitigkeiten aus Liefergeschäften können in Verkäufers Wahl zu den Bedingungen des Warenvereins der Hamburger Börse (Schiedsgericht) entschieden werden.